Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Gagenheld, Inhaber: Max Blumentrath, Strunder Feld 30, 51069 Köln, Deutschland, für den Zugang zur Plattform „Gagenheld".

§ 1 Geltungsbereich, Voraussetzungen für einen Vertragsschluss

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") von Gagenheld, Inhaber: Max Blumentrath, Strunder Feld 30, 51069 Köln, Deutschland (nachfolgend „Gagenheld" genannt) regeln die rechtliche Beziehung zwischen Gagenheld und dem Musiker, der auf die Plattform von Gagenheld unter „https://mein.gagenheld.de" (nachfolgend „Plattform Gagenheld" oder nur „Plattform") zugreift.

1.2 Diese AGB gelten im Verhältnis zum Musiker ausschließlich. Der Geltung allgemeiner Geschäfts-, Bestell- oder Einkaufsbedingungen des Musikers wird ausdrücklich widersprochen.

1.3 Verträge werden nur mit Unternehmern i. S. v. § 14 BGB abgeschlossen. Unternehmer ist danach eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

2.1 Gagenheld stellt die Plattform Gagenheld zur Nutzung durch den Musiker gemäß den Bestimmungen dieser AGB und den ggf. einzelvertraglich vereinbarten Bedingungen zur Verfügung.

2.2 Die Nutzung der Plattform durch den Musiker erfolgt über einen Internetbrowser.

2.3 Über die Plattform Gagenheld können selbstständige Musiker ihre Auftritte und die von ihnen eingepflegten Finanzen verwalten und einen Überblick bewahren. Die Einzelheiten ergeben sich aus der weiteren Beschreibung unter https://gagenheld.de.

2.4 Nicht von Gagenheld erbrachte Leistungen (insbesondere hinsichtlich der Einhaltung von rechtlichen und steuerlichen Anforderungen) sind in § 10 dargestellt.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages für den Zugang zur Plattform Gagenheld

3.1 Der Vertrag kommt zustande, indem der Musiker per E-Mail an die unter § 1 genannte Adresse den Zugang anfragt (Vertragsangebot) und Gagenheld die Nutzung durch Zusendung eines persönlichen Einrichtungs-Links freischaltet (Annahme).

3.2 Über den Einrichtungs-Link setzt der Musiker sein Passwort selbst; das Passwort ist Gagenheld zu keinem Zeitpunkt bekannt.

3.3 Die bei der Anfrage gemachten Angaben müssen vollständig und richtig sein. Spätere Änderungen (z. B. Anschrift, E-Mail) sind Gagenheld unverzüglich mitzuteilen; bei schuldhaftem Verstoß trägt der Musiker die hieraus entstehenden Nachteile.

3.4 Für den Vertragsschluss steht die Sprache Deutsch zur Verfügung.

3.5 Speziellen Verhaltenskodizes unterliegt Gagenheld nicht.

§ 4 Plattform-Konto, Vertragspflichten des Musikers, Funktionsfähigkeit der Plattform

4.1 Der Musiker verpflichtet sich, den Zugang zu dem Plattform-Konto gegen die unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen. Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) dürfen nicht weitergegeben werden. Der Musiker haftet für jede durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Nutzung seiner Zugangsdaten und die damit verbundene unbefugte Nutzung seines Plattform-Kontos, soweit ihn ein Verschulden trifft. Sobald dem Musiker bekannt wird, dass seine Zugangsdaten dritten Personen zugänglich geworden sind, ist er verpflichtet, sein Passwort zu ändern. Sollte ihm dies nicht möglich sein, ist Gagenheld unverzüglich zu informieren.

4.2 Das Plattform-Konto ist nicht übertragbar.

4.3 Gagenheld stellt die Plattform zur Nutzung wie in diesen AGB und ggf. einzelvertraglich beschrieben zur Verfügung und gewährleistet eine technische Erreichbarkeit des Portals von 97 % pro Monat. Der Anspruch der Musiker auf Nutzung der Plattform Gagenheld besteht jedoch nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Gagenheld kann die Verfügbarkeit der Leistungen von Gagenheld zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, zur Durchführung von Wartungsarbeiten oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Gagenheld berücksichtigt dabei, soweit möglich, die berechtigten Interessen des Musikers durch vorherige Information über die Zugriffsbeschränkungen.

§ 4a Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung von Gagenheld. Soweit Gagenheld im Auftrag des Musikers personenbezogene Daten Dritter (insbesondere der Kunden des Musikers) verarbeitet, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO; dieser ist Bestandteil des Vertrages.

§ 5 Vergütung, Fälligkeit, Abrechnungszeitraum, Zahlung, Aufrechnung

5.1 Die Vergütung beträgt 60 € pro Jahr. Gagenheld ist Kleinunternehmer i. S. v. § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.

5.2 Ist eine Testlaufzeit vereinbart, schuldet der Musiker während dieser keine Vergütung. Eine Vergütungspflicht entsteht nach Ablauf nur, wenn der Musiker die kostenpflichtige Fortsetzung bestätigt (keine automatische Vergütungspflicht).

5.3 Die Vergütung ist jährlich im Voraus fällig (Abrechnungszeitraum = ein Jahr); der Abrechnungszeitraum beginnt mit Ablauf der Testlaufzeit (bzw. ohne Testlaufzeit mit Vertragsschluss).

5.4 Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf Grundlage einer Rechnung; sie gilt mit Eingang auf dem Konto von Gagenheld als erfolgt.

5.5 Gegen die Vergütungsansprüche von Gagenheld kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes. Der Musiker ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes im Übrigen nur befugt, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Vertragsverlängerung, Kündigung, Löschungsfrist

6.1 Wurde eine Testlaufzeit vereinbart, endet der Vertrag mit deren Ablauf automatisch, es sei denn, der Musiker bestätigt die kostenpflichtige Fortsetzung.

6.2 Der kostenpflichtige Vertrag läuft über den Abrechnungszeitraum (ein Jahr) und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

6.3 Die Kündigung bedarf der Text- oder Schriftform (z. B. E-Mail an info@gagenheld.de).

6.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.5 Nach Beendigung bleibt Gagenheld berechtigt, die Daten für einen Monat zu speichern; danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 7 Sperrung des Plattform-Kontos, Sperrung bei Verzug

7.1 Gagenheld darf das Plattform-Konto oder einzelne vom Musiker oder für den Musiker eingestellte Inhalte vorläufig oder endgültig sperren, wenn der Verdacht besteht oder bereits feststeht, dass der Musiker gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstößt, Rechte Dritter verletzt oder Gagenheld sonst ein berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Ein berechtigtes Interesse an einer Sperrung eines Plattform-Kontos hat Gagenheld, wenn die Sperrung zum Schutz eines oder mehrerer anderer Musiker erforderlich ist, insbesondere dann, wenn der Verdacht besteht, dass das Konto zu betrügerischen oder sonst nicht nur unerheblich schädigenden Aktivitäten eingesetzt wird oder der Musiker falsche Kontaktdaten angegeben hat (Verdachtsgründe). Die Sperrung wird auf das erforderliche Maß beschränkt. Eine endgültige Sperrung des Plattform-Kontos erfolgt nur bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen. Der Musiker wird über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich unterrichtet. Die Sperrung ist rückgängig zu machen, sobald der Verdachtsgrund entkräftet ist.

7.2 Gagenheld darf das Plattform-Konto sperren, falls der Musiker trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung an die hinterlegte E-Mail-Adresse bei einem monatlichen Abrechnungszeitraum insgesamt 15 Tage und ansonsten 45 Tage mit einem erheblichen Betrag im Verzug mit der Entrichtung der Vergütung gemäß § 5 ist. Erheblich ist ein Betrag, wenn er die Vergütung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum erreicht oder überschreitet. Gagenheld hebt die Sperrung auf, sobald der Musiker sämtliche dann fälligen Zahlungen geleistet hat. Weitergehende Ansprüche wegen des Verzugs bleiben unberührt.

§ 8 Allgemeine Regeln für die Verwendung der Plattform Gagenheld

Der Musiker verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die die Soft- oder Hardware oder die Leistungsfähigkeit eines Computers von Gagenheld oder eines von Gagenheld für die Leistungserbringung genutzten Servers gezielt beeinträchtigen können oder beschädigen oder zerstören können, insbesondere keine schadcodebehafteten Inhalte einzustellen oder die Plattform Gagenheld oder Teile hiervon zum Erliegen zu bringen („Denial of Service").

§ 9 Änderung dieser AGB

Änderungen dieser AGB werden dem Musiker spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Schriftform oder Textform, etwa über ein E-Mail an die vom Musiker angegebene Adresse, angeboten. Die Zustimmung des Musikers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Dies gilt nicht, wenn von der Änderung Hauptleistungspflichten, wie insbesondere in § 2 dargestellt, betroffen sind. Auf diese Genehmigungswirkung weist Gagenheld den Musiker in ihrem Angebot besonders hin.

§ 10 Haftungsbeschränkungen, Backups, Eigenverantwortungen des Musikers

10.1 Für die Bereitstellung der notwendigen, technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Plattform Gagenheld, insbesondere der erforderlichen Soft- und Hardware (z. B. Internetbrowser) sowie Zugangs- und Übertragungsleistungen ist der Musiker auf eigene Kosten verpflichtet.

10.2 Gagenheld erbringt keine Beratungsleistungen aus dem Bereich der Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung. Von oder über Gagenheld zur Verfügung gestellte Ergebnisse sind eigenständig, ggf. durch fachkundige Dritte, vor einer Verwertung zu überprüfen; dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Tauglichkeit der Ergebnisse (z. B. für die Buchhaltung und Steuererklärungen). Gagenheld stellt somit lediglich die Technik für eine automatisierte Verwaltung von üblichen Standardaufgaben zur Arbeitserleichterung zur Verfügung. Ob für den jeweiligen Musiker Besonderheiten gelten, darf Gagenheld nicht beurteilen; der Musiker hat die Tauglichkeit eigenständig zu klären. Dies gilt nicht, wenn Gagenheld die Untauglichkeit arglistig verschwiegen hat.

10.3 Gagenheld sichert die vom Musiker eingegebenen Daten nach dem jeweiligen Stand der Technik (insbesondere durch Backups) gegen Verlust. Selbst bei bestmöglicher Sicherung der Daten kann der unwiderrufliche Verlust aufgrund technischer Probleme nicht ausgeschlossen werden. Für einen Verlust der Daten haftet Gagenheld deswegen nur, soweit Gagenheld oder deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Der Musiker ist verpflichtet, eine regelmäßige Sicherung seiner Daten vorzunehmen. Die Haftung für die Wiederherstellung der Daten des Musikers ist der Höhe nach – ergänzend zu den nachstehenden Haftungsbeschränkungen – auf diejenigen Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten herzustellen, wenn sie regelmäßig gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

10.4 Der Musiker kann Schadensersatz nur verlangen:

10.5 Im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von Gagenheld der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden, bei Vertragsschluss bei Anwendung ordnungsgemäßer Sorgfalt für Gagenheld vorhersehbaren Schaden beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit.

10.6 Schadenersatzansprüche des Musikers im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit.

10.7 Schadenersatzansprüche gegen Gagenheld aus gesetzlich zwingender Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt und bestehen in gesetzlichem Umfang binnen der gesetzlichen Fristen.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder enthalten diese AGB eine Lücke, so berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht.

§ 12 Rechtswahl, Gerichtsstandsvereinbarung

12.1 Der Vertrag für den Zugang zur Plattform Gagenheld, einschließlich dieser AGB, unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und/oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen AGB ist der Sitz von Gagenheld, soweit der Musiker Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Musiker in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt. Als Ausnahme hierzu ist Gagenheld auch berechtigt, den Musiker an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.